Vierbeinige Freunde mit einem Gewicht bis 10 kg (22 lb) sind im Alua Palma willkommen. Dieser Service ist in der entsprechenden Zimmerkategorie für 60 €/Übernachtung verfügbar. Wenden Sie sich bitte zur Bestätigung der entsprechenden Zimmerkategorie direkt an das Hotel.
Für die Buchung eines hundefreundlichen Zimmers senden Sie eine E-Mail an unsere Buchungsabteilung unter reservations.alcma@aluahotels.com. Die Überprüfung der Verfügbarkeit ist erforderlich. Wenden Sie sich bitte vor Ihrem Aufenthalt an die Buchungsabteilung.
Bei hundefreundlichen Zimmern sind inbegriffen:
- Ein Schreiben zur Begrüßung mit Richtlinien und Regeln
- Hundebett auf Anfrage
- Futter- und Wassernäpfe auf Anfrage
- Hundekotbeutel auf Anfrage
Es gelten Richtlinien, Einschränkungen und Verfügbarkeit. Änderungen sind möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Bei Ankunft sind die Richtlinie für Gäste mit Hund und die Haftungsfreistellung zu unterzeichnen.
- Beim Check-in sind folgende Angaben erforderlich: Name, Gewicht, Alter, Farbe und Rasse des Hundes. Das ist erforderlich, damit wir Ihren Hund während Ihres Aufenthalts eindeutig identifizieren können. Außerdem erforderlich sind ein Impfnachweis über die in den letzten 12 Monaten erfolgten vollständigen Impfungen des Hundes gegen Zwingerhusten und Tollwut und ein Nachweis über regelmäßige Behandlungen gegen Flöhe und Wurmbefall. Darüber hinaus muss für den Hund eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Schäden gegenüber Dritten bestehen. (Diese Versicherung ist seit dem 29.09.23 für in Spanien registrierte Hunde vorgeschrieben.) Ist der spanische Heimtierausweis des Hundes nach dem 29. September 2023 ausgestellt, hat der Halter einen Nachweis über den Abschluss des Kurses zur Hundehaltung vorzulegen.
- Pro Zimmer ist nur ein Hund gestattet.
- Hunde dürfen auf dem Hotelgelände nur in ausgewiesenen Bereichen ausgeführt werden. Der Aufenthalt für Hunde ist in folgenden Bereichen des Hotels nicht gestattet: Restaurants, Pools und Fitnessstudio, mit Ausnahme von Assistenzhunden, die diese Bereiche in Begleitung ihrer Halter betreten dürfen. In diesem Fall werden für den Aufenthalt des Hundes keine Gebühren berechnet, solange der Aufenthalt des Hundes nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (z. B. wenn das Futter bei der Unterbringung inbegriffen ist). Das Tier muss während des gesamten Aufenthalts eine spezielle Kennzeichnung tragen, die es als Assistenzhund ausweist. Dies entspricht den Bestimmungen des Königlichen Dekrets 3250/1983 vom 7. Dezember, das den Einsatz von Blindenführhunden für Menschen mit Sehbehinderung regelt.
- Tiere zur emotionalen Unterstützung sind in unseren Einrichtungen ebenfalls herzlich willkommen. In diesen Fällen wird derselbe Zuschlag pro Übernachtung wie für Haustiere berechnet, um die Einhaltung geltender Bestimmungen sicherzustellen. Hinweis: Bereiche, zu denen Hunde keinen Zugang haben, sind durch Schilder ausgewiesen.
- Aufgrund lokaler Vorschriften sind Hunde an Stränden nicht erlaubt.
- Hunde müssen außerhalb des Gästezimmers jederzeit angeleint oder in einer Transportbox untergebracht sein.
- Gäste sind dafür verantwortlich, den Kot ihres Haustiers auf dem Hotelgelände zu beseitigen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Hotelutensilien dürfen zum Füttern/Tränken des Hundes oder zu ähnlichen Zwecken nur verwendet werden, wenn sie dafür bereitgestellt wurden.
- Die Kosten für die Versorgung des Haustiers übernimmt der Halter.
- Der Gast hat die Rezeption zu informieren und das Schild „Hundefreundliches Zimmer“ an der Tür aufzuhängen.
- Wenden Sie sich bitte an die Rezeption, um einen geeigneten Zeitpunkt für die Zimmerreinigung zu vereinbaren. Ist der Gast nicht im Zimmer, werden unsere Mitarbeiter das Zimmer nicht betreten. Der Hundehalter muss im Zimmer sein, wenn der Hund während der Zimmerreinigung anwesend ist.
- Sollte der Hund zu irgendeinem Zeitpunkt eine Gefahr für andere Gäste oder Mitarbeiter des Hotels darstellen, behält sich das Hotel das Recht zur Aufforderung vor, das Tier aus der Anlage zu entfernen. Bei durch den Hund verursachten Schäden, Bellen, anderen Geräuschen oder Beschwerden anderer Gäste behält sich das Hotel das Recht vor, vom Gast die Entfernung des Hundes vom Hotelgelände zu fordern. Bei Beschwerden wegen Lärm oder Unannehmlichkeiten anderer Gäste behält sich das Hotel außerdem das Recht vor, dem Gast jegliche Preisnachlässe in Rechnung zu stellen, die betroffenen Gästen aufgrund der Unannehmlichkeiten gewährt wurden.
- Für vom Hund auf dem Hotelgelände verursachte Schäden übernimmt der Gast Haftung und Verantwortung.